Jede der drei Gemeinden im Seelsorgebereich Königswinter-Tal hat einen Kirchenvorstand, welcher verantwortungsvoll, unter dem Vorsitz des Leitenden Pfarrers, das Vermögen der jeweiligen Kirchengemeinde verwaltet. Die rechtliche Grundlage ist das „Gesetz über die Verwaltung des katholischen Kirchenvermögens“ aus dem Jahre 1924. Der Kirchenvorstand setzt sich aus gewählten Mitgliedern der einzelnen Gemeinden zusammen, die Anzahl der einzelnen Vertreter steht in Abhängigkeit zur Größe der Gemeinde. Gewählt wird der Kirchenvorstand alle drei Jahre, allerdings jeweils nur zur Hälfte. Zu den vielfältigen Aufgaben gehören:
- die Beschaffung und Verwaltung von notwendigen Geldmitteln für die Gemeindearbeit
- die Sorge für den Erhalt und die Reparatur der kirchlichen Gebäude
- gegebenenfalls der Abschluss von Miet- und Pachtverträgen
- die Verwaltung von Spenden, Kollekten und Kirchensteuerzuweisungen