Wiedereintritt
Wiedereintritt
Immer häufiger haben wir in den vergangenen Jahren Nachrichten über Christen gehört, die aus der Kirche ausgetreten sind – Aber es gibt auch Menschen, die zurück möchten und den Wiedereintritt in die kirchliche Glaubensgemeinschaft wagen.
Für den Austritt gibt es verschiedene Gründe … der eine hat seinen Glauben verloren angesichts der Ungerechtigkeiten und Kriege auf unserer Erden,… der andere verzweifelt bei der Vorstellung wie es zu den Missbrauchsfällen in der Kirche kam und wie vertuschend teilweise mit diesen Dingen umgegangen worden ist,… und wieder andere möchten Geld sparen und sehen nicht ein Kirchensteuern zu zahlen. Dies sind nur drei der vielen Gründe für einen Kirchenaustritt.
Welche Gründe gibt es für den Wiedereintritt? Vielen Menschen haben nicht den Glauben an das Gute und Gottes Botschaft verloren. Im Gegenteil sie suchen Gleichgesinnte – Menschen, die in Krisenzeiten Heimat, Hoffnung und Kraft aus dem Glauben schöpfen möchten. Sie möchten ihren Glauben wieder aktiv leben und sich in die Gemeinschaft der Gläubigen einbringen. Sie möchten „dazugehören“. Vielleicht hat auch ein bestimmtes Ereignis den Wunsch geweckt?
Wie trete ich wieder in die Kirche ein?
Das Procedere des Austrittes ist durch die Medien bekannt geworden, aber kaum jemand weiß, was er tun muss um wieder zur Kirche dazuzugehören.
Wenn man sich nun entschließt wieder in die Kirche einzutreten, ist es der erste Schritt den Wunsch zum Wiedereintritt gegenüber unserem Pfarrer Markus Hoitz oder einem anderen Priester des Vertrauens – gleich in welcher Gemeinde im Erzbistum Köln dieser tätig ist - zu äußern. Ein Gespräch mit dem Priester, in dem die Gründe für einen Wiedereintritt besprochen werden, folgt. Ist man sich dann sicher und möchte den Wiedereintritt vollziehen, erbittet dieser Priester in einem Antrag an den Bischof die Wiederaufnahme. Hierfür werden ein Nachweis der Taufe (im Pfarramt der Taufkirche zu beantragen – ggf. hilft unser Pfarrbüro dabei – ein Blick ins Stammbuch der Eltern hilft auch) und - sofern vorhanden – die Bescheinigung des Amtsgerichtes über den Kirchenaustritt benötigt. Ebenso werden Angaben über erfolgte Eheschliessungen erfragt. Nach der Zustimmung des Bischofs geschieht die Wiederaufnahme mit der Lossprechung von der mit dem Kirchenaustritt verbundenen Kirchenstrafe meist innerhalb eines Gemeindegottesdienstes in der Woche oder auch in einem Sonntagsgottesdienst. Wie man das gestaltet, bespricht man am besten mit dem Priester, der einen beim Wiedereintritt begleitet. An den Priester ist die Wiederaufnahme deshalb gebunden, weil sie mit der sakramentalen Lossprechung – wie bei der Beichte – verbunden ist. Die Information über den Wiedereintritt werden dann an die zuständigen kirchlichen und staatlichen Meldestellen weitergeleitet. Danach darf der oder die Wiederaufgenommene auch wieder die Sakramente der Kirche empfangen – und dann auch wieder Kirchensteuer zahlen.